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Aktion "Drohende Verjährung von Forderungen" bis 18.12.2019

Drohende Verjährung? So machen Sie offene Forderungen fit für den Jahresabschluss!

Das Jahresende naht und Sie haben noch offene Forderungen? Jetzt ist die richtige Zeit zu Handeln.

Insbesondere sollten Sie die Forderungen im Auge haben, die aus dem Jahr 2016 stammen, denn bei diesen droht die Verjährung (Regelverjährungszeit von 3 Jahren) zum 31.12.2019.

Falls Sie noch offene Rechnung aus dem Jahr 2016 haben und die Forderung vor Verjährung schützen möchten, ist der einfachste und erfolgversprechendste Weg das gerichtliche Mahnverfahren (vorausgesetzt, Ihr Kunde befindet sich Zahlungsverzug).

Durch das gerichtliche Mahnverfahren beginnt die Verjährungsfrist zwar nicht wieder von vorn, doch bis zum Ende des Verfahrens (Erlangung eines Vollstreckungstitels, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann)  oder einer eventuell sich anschließenden Zivilklage ist der Fristablauf immerhin unterbrochen („gehemmt“).

Wichtig: Das gerichtliche Mahnverfahren ist auch dann sinnvoll, wenn der Zahlungsanspruch zwischen Ihnen und Ihrem Kunden umstritten ist. Ob die Forderung letztlich berechtigt und der Mahnbescheid auf Anhieb erfolgreich ist, spielt für die Verjährungsfrage keine Rolle. Bereits das Einleiten des Verfahrens genügt, um den Fristablauf zu unterbrechen. Zu beachten ist, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids spätestens am 31.12.2019 bei Gericht eingegangen sein muss!

Bei drohender Verjährung empfiehlt sich schnelles Handeln.

Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne. Als Inkassodienstleister berechnen wir pro Antrag – unabhängig von der Forderungshöhe – für die Erstellung einen vom Gesetzgeber festgelegten Gebührensatz.

Bis zum 18.12.2019 gilt unsere Aktion: Wir schenken Ihnen Beratungszeit, um Außenstände zu identifizieren und Ihre ganz persönlichen Fragen (telefonisch) zu beantworten.

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin per E-Mail an info(at)adrian-collection(dot)de

 

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